Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Baudienstleistungen Rockholz

Eickenstr. 32
58300 Wetter (Ruhr)
Inhaber: Marvin Rockholz

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Baudienstleistungen Rockholz, Eickenstr. 32, 58300 Wetter (Ruhr), Inhaber Marvin Rockholz (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Technische Änderungen, die der Verbesserung der Leistung dienen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich werden, bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei Verbrauchern enthalten die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Bei Unternehmern verstehen sich die Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind.

(2) Insbesondere hat der Auftraggeber:

freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten,

notwendige Genehmigungen einzuholen,

Strom- und Wasseranschlüsse unentgeltlich bereitzustellen,

auf bekannte Gefahrenquellen hinzuweisen.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.

§6 Ausführungsfristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Höhere Gewalt, unvorhersehbare Materialengpässe, Witterungseinflüsse, Krankheit oder behördliche Maßnahmen berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.

(2) Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

(4) Bei unsachgemäßer Nutzung, Eigenleistungen oder Eingriffen Dritter entfällt die Gewährleistung.

§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gelieferten Gegenstände zurückzufordern.

§11 Kündigung

(1) Das Recht zur freien Kündigung gemäß § 648 BGB bleibt unberührt.

(2) Im Falle einer freien Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung.

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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